Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mietvertrag
Der Vertrag ist abgeschlossen nach Unterzeichnung des Mietvertrages durch
beide Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch des Mieters zugeschickt , muss
die unterzeichnete Vertragskopie innerhalb von 5 Tagen wieder beim Vermieter
eintreffen. Dem Vermieter steht bis zur Zahlung der Anzahlung in Höhe
Von 25% des Gesamtvertrages ein Rücktrittsrecht zu. Mündliche Nebenabreden
haben bis zur schriftlichen Fixierung im Mietvertrag keine Gültigkeit.
2. Zahlungsmodalitäten
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 3Tagen eine Anzahlung
von 25% des Gesamtbetrages zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage
vor Mietbeginn auf das Firmenkonto zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung
(weniger als 14 Tagen) kann der Gesamtbetrag auch bei Abholung des
Fahrzeuge in bar entspricht werden.
OHNE VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG ERFOLGT KEINE AUSHÄNDIGUNG DES
ANGEMIETETEN FAHRZEUGES!
3. Mieter
Der Mieter muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit
2 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins der Klasse 3 sein.
Nur die Mieter, die im Mietvertrag als solche bezeichnet sind und die
Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen, sind berechtigt,
das Fahrzeug zu führen. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die
bei der Benutzung des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder
durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges
entstehen.
4. Leistungen
Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten. Alle gefahrenen Kilometer
sind frei, Nutzung einer Markise, Fahrradträger für 2 Fahrräder, Nutzung des
Radios/CD-Players, Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung,
Vollkasko mit 600 € Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 250 € Selbstbeteiligung.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges
anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter
in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des
Vermieters verursacht worden.
5. Auslandsfahrten
Auslandfahrten sind nach Absprache in alle europäischen Länder zulässig.
Für außereuropäische Länder wie etwa Marokko, Tunesien, Israel u.a.
Bedarfes der schriftlichen Genehmigung des Vermieters so wie gegebenenfalls
des Abschlusses eines speziellen Versicherungsschutzes.
FAHRTEN IN KRIESEN- UND KRIEGSGEBIETEN SIND VERBOTEN!
6. Übergabe/ Rückgabe
Bei Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen.
Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertraglichen
Zustand des Fahrzeuges an. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des
Vertrages. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Angaben im Mietvertrag zurückzugeben. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur möglich,
wenn das Fahrzeug verfügbar ist. Eine Verlängerung bedarf unbedingt der
Genehmigung des Vermieters. Bei ungenehmigter verspäteter Rückgabe wird
ein Entgelt in Höhe des doppelten Mietpreises je Verspätungstag fällig.
Der Mieter kann bei verspäteter Rückgabe für sämtliche Folgekosten haftbar
gemacht werden. Das Fahrzeug ist gereinigt, vollgetankt und mit entleertem
WC zurückgegeben. Ansonsten werden Reinigung i.H.v. 70 €, Kraftstoffauf-
füllung in tatsächlicher Höhe, sowie der Aufwand für letzteres, höchstens
jedoch i.H.v. 30 €, in Rechnung gestellt.
7. Ersatzfahrzeug
Kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter nicht bereit gestellt werden, so
ist der Vermieter berechtigt, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder
größeres Fahrzeug bereit zu stellen, wodurch dem Mieter keine Mehrkosten
entstehen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter
angenommen werden, so wird die Preisdifferenz erstattet.
8. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter von der Anmietung zurück, kann der Vermieter eine
Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis.
Bis 90 Tage vorher: 30% des Mietpreises,
89 – 40 Tage vorher 50% des Mietpreises,
39 – 20 Tage vorher 80% des Mietpreises,
19 - 0 Tage vorher 100% des Mietpreises.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen,
wird der gesamte Mietpreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug
Anderweitig zu vermieten. Eine Reiserücktrittversicherung ist im Mietpreis nicht
enthalten. Bei vorzeitigem Reiseabbruch des Mieters werden keine Mietkosten
Erstattet. Bei Nichtantritt fällt einmalig eine Gebühr von 40,00 € an.
9. Rücktritt durch den Vermieter /Haftung
Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, wenn Gründe eintreten,
die außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen. Geleistete Zahlungen
werden dann zurückerstattet. Der Vermieter haftet für alle Schäden soweit
Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung
besteht. Für weitergehende Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters
bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle
weitergehenden Ansprüche,auch gegen Mitarbeiter,sind ausgeschlossen.Bei
Ausfall des Fahrzeugs hat der Mieter keinen Anspruch auf Stellung eines
Fahrzeugs oder Erstattung von Aufwendungen.Der Mieter hat keinen Anspruch
auf Schadensersatz,wenn er das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt.
10. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Das Fahrzeug darf nur als Wohnmobil verwendet werden und nur auf Gelände
gefahren werden, das hierfür vorgesehen ist. Es ist untersagt, das Fahrzeug
weiter zu vermieten oder zu verleihen. Reparaturen, die notwendig werden,
um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter bis zu einen Betrag von 150€ ohne Nachfrage in Auftrag
gegeben werden. Sofern der Betrag 150€ übersteigt, dürfen Reparaturen nur
mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Diese angefallenen bzw. genehmigten Kosten erstattet der Vermieter gegen
Vorlage der AUF DEN NAMEN DES VERMIETERS MICHAEL ROBBEN
AUSGESTELLTEN BELEG.
Eventuell angefallende Wartungen, Ölwechsel(siehe Übergabeprotokoll) müssen
während der Mietzeit vom Mieter veranlasst werden. Die Kosten werden gegen
Quittung bei der Rückgabe erstattet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter
keinen Ersatz.
11. Verhalten unterwegs/ Unfälle
Es ist untersagt, das Fahrzeug vertragswidrig zu verwenden, etwa für Beteiligung
an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugstests, zum Transport von
explosiven, entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur
Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des
Tatorts mit Strafe bedroht sind. Der Mieter soll bei jedem Tanken den
Ölstand/ Reifenluftdruck kontrollieren. Entstehen Schäden durch Missachtung
dieser Kontrollen, haftet der Mieter für den entstehenden Schäden.
Der Mieter hat bei eventuellen Verkehrsunfällen,an denen das Mietfahrzeug
beteiligt ist unverzüglich der Polizei und den Vermieter zu benachrichtigen.
Geschieht dies nicht, kann der Versicherer Zahlungen verweigern. Für eventuelle
Nachteile aus dem Versäumnis der Meldung wird der Mieter haftbar gemacht.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige
Beschädigungen und Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug
stehen, sind nach Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll und Impfbestimmungen ist der Mieter
selbst verantwortlich. Der Mieter hat die jeweiligen Straßenverkehrsvorschriften
zu beachten. Fahren unter Drogen, Alkohol, Übermüdung etc. ist strengstens
untersagt. Sollte bei einem etwaigen Unfall der Versicherer aus einem oder
mehreren der vorgenannten Gründe die Regulierung des Schadens verweigern,
wird der Mieter in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Der Mieter haftet
ebenso, wenn er Unfallflucht begeht. Auch für Schäden, die durch die Nicht-
beachtung einer nicht ausreichenden Durchfahrtshöhe oder – breite entstehen,
haftet der Mieter. Erfolgt eine Regulierung durch einen ausländischen Versicherer
nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter auch bei unverschuldeten Unfällen.
12. Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der
Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rückgabe des
Fahrzeugs an den Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist
können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn
kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche
Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und
nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in 6 Monate,
außer bei Vorsatz, nach der vertraglich vorgesehenen Rückgabe. Hat der
Mieter seine Ansprüche schriftlich geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich
zurückweist.
13. Haustiere
Das Rauchen in dem angemieteten Fahrzeug ist untersagt. Haustiere dürfen nur
nach Genehmigung durch den Vermieter mitgeführt werden. Der Vermieter kann
das Mitführen von Haustieren untersagen, wenn eine Belastung für den Nachmieter,
etwa durch Geruch oder Haare, zu befürchten steht.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
15. Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt habe. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB oder der
Kaufvertrag als lückenhaft erweisen.