Wohnmobile Verleih Haren/Fehndorf - AGB

 

                                          Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Mietvertrag
Der Vertrag ist abgeschlossen nach Unterzeichnung des Mietvertrages durch 
beide Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch des Mieters zugeschickt , muss
die unterzeichnete Vertragskopie innerhalb von 5
Tagen wieder beim Vermieter
eintreffen. Dem Vermieter steht bis zur Zahlung der Anzahlung in Höhe
Von 25% des Gesamtvertrages ein Rücktrittsrecht zu. Mündliche Nebenabreden 
haben bis zur schriftlichen Fixierung im Mietvertrag keine Gültigkeit.

      2. Zahlungsmodalitäten 

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 3Tagen eine Anzahlung 
von 25% des Gesamtbetrages zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage
vor Mietbeginn auf das Firmenkonto zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung 
(weniger als 14 Tagen) kann der Gesamtbetrag auch bei Abholung des 
Fahrzeuge in bar entspricht werden. 
OHNE VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG ERFOLGT KEINE AUSHÄNDIGUNG DES 
                             ANGEMIETETEN FAHRZEUGES!

     3. Mieter


Der Mieter muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit 
2 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins der Klasse 3 sein. 
Nur die Mieter, die im Mietvertrag als solche bezeichnet sind und die 
Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen, sind berechtigt, 
das Fahrzeug zu führen. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die 
bei der Benutzung des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder 
durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges 
entstehen.

    4. Leistungen 

Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten. Alle gefahrenen Kilometer 
sind frei, Nutzung einer Markise, Fahrradträger für 2 Fahrräder, Nutzung des 
Radios/CD-Players, Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, 
Vollkasko mit 600 € Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 250 € Selbstbeteiligung.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges 
anfallenden Gebühren,
Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter 
in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des 
Vermieters verursacht worden.

    5. Auslandsfahrten 

Auslandfahrten sind nach Absprache in alle europäischen Länder zulässig. 
Für außereuropäische Länder wie etwa Marokko, Tunesien, Israel u.a. 
Bedarfes der schriftlichen Genehmigung des Vermieters so wie gegebenenfalls 
des Abschlusses eines speziellen Versicherungsschutzes. 
FAHRTEN IN KRIESEN- UND KRIEGSGEBIETEN SIND VERBOTEN!

                                                                                           

    6. Übergabe/ Rückgabe

Bei Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen. 
Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertraglichen 
Zustand des Fahrzeuges an. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des 
Vertrages. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Angaben im Mietvertrag zurückzugeben. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur möglich, 
wenn das Fahrzeug verfügbar ist. Eine Verlängerung bedarf unbedingt der 
Genehmigung des Vermieters. Bei ungenehmigter verspäteter Rückgabe wird 
ein Entgelt in Höhe des doppelten Mietpreises je Verspätungstag fällig.
Der Mieter kann bei verspäteter Rückgabe für sämtliche Folgekosten haftbar 
gemacht werden. Das Fahrzeug ist gereinigt, vollgetankt und mit entleertem 
WC zurückgegeben. Ansonsten werden Reinigung i.H.v. 70 €, Kraftstoffauf-
füllung in tatsächlicher Höhe, sowie der Aufwand für letzteres, höchstens 
jedoch i.H.v. 30 €, in Rechnung gestellt.

7. Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter nicht bereit gestellt werden, so 
ist der Vermieter berechtigt, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder 
größeres Fahrzeug bereit zu stellen, wodurch dem Mieter keine Mehrkosten 
entstehen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter 
angenommen werden, so wird die
Preisdifferenz erstattet.

    8. Rücktritt durch den Mieter

Tritt der Mieter von der Anmietung zurück, kann der Vermieter eine 
Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis.
Bis 90 Tage vorher:        30% des Mietpreises,
89 – 40 Tage vorher       50% des Mietpreises,
39 – 20 Tage vorher       80% des Mietpreises,
19 - 0 Tage vorher         100% des Mietpreises.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, 
wird der gesamte Mietpreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug
Anderweitig zu vermieten. Eine Reiserücktrittversicherung ist im Mietpreis nicht 
enthalten. Bei vorzeitigem Reiseabbruch des Mieters werden keine Mietkosten
Erstattet. Bei Nichtantritt fällt einmalig eine Gebühr von 40,00 € an.

    9. Rücktritt durch den Vermieter /Haftung

Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, wenn Gründe eintreten, 
die außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen. Geleistete Zahlungen
werden dann zurückerstattet. Der Vermieter haftet für alle Schäden soweit 
Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung 
besteht.
Für weitergehende Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters 
bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle 
weitergehenden Ansprüche,auch gegen Mitarbeiter,sind ausgeschlossen.Bei 
Ausfall des Fahrzeugs hat der Mieter keinen Anspruch auf Stellung eines 
Fahrzeugs oder Erstattung von Aufwendungen.Der Mieter hat keinen Anspruch 
auf Schadensersatz,wenn er das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt.

   10. Besondere Obliegenheiten des Mieters

Das Fahrzeug darf nur als Wohnmobil verwendet werden und nur auf Gelände
gefahren werden, das hierfür vorgesehen ist. Es ist untersagt, das Fahrzeug 
weiter zu vermieten oder zu verleihen. Reparaturen, die notwendig werden, 
um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, 
dürfen vom Mieter bis zu einen Betrag von 150€ ohne Nachfrage in Auftrag 
gegeben werden. Sofern der Betrag 150€ übersteigt, dürfen Reparaturen nur 
mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. 
Diese angefallenen bzw. genehmigten Kosten erstattet der Vermieter gegen 
Vorlage der AUF DEN NAMEN DES VERMIETERS MICHAEL ROBBEN 
AUSGESTELLTEN BELEG. 
Eventuell angefallende Wartungen, Ölwechsel(siehe Übergabeprotokoll) müssen 
während der Mietzeit vom Mieter veranlasst werden. Die Kosten werden gegen 
Quittung bei der Rückgabe erstattet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter 
keinen Ersatz.

     11. Verhalten unterwegs/ Unfälle 

Es ist untersagt, das Fahrzeug vertragswidrig zu verwenden, etwa für Beteiligung 
an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugstests, zum Transport von 
explosiven, entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur 
Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des 
Tatorts mit Strafe bedroht sind. Der Mieter soll bei jedem Tanken den 
Ölstand/ Reifenluftdruck kontrollieren. Entstehen Schäden durch Missachtung 
dieser Kontrollen, haftet der Mieter für den entstehenden Schäden.
Der Mieter hat bei eventuellen Verkehrsunfällen,an denen das Mietfahrzeug 
beteiligt ist unverzüglich der Polizei und den Vermieter zu benachrichtigen.
Geschieht dies nicht, kann der Versicherer Zahlungen verweigern. Für eventuelle 
Nachteile aus dem Versäumnis der Meldung wird der Mieter haftbar gemacht. 
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige 
Beschädigungen und Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug 
stehen, sind nach Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll und Impfbestimmungen ist der Mieter 
selbst verantwortlich. Der Mieter hat die jeweiligen Straßenverkehrsvorschriften 
zu beachten. Fahren unter Drogen, Alkohol, Übermüdung etc. ist strengstens 
untersagt. Sollte bei einem etwaigen Unfall der Versicherer aus einem oder 
mehreren der vorgenannten Gründe die Regulierung des Schadens verweigern, 
wird der Mieter in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Der Mieter haftet 
ebenso, wenn er Unfallflucht begeht. Auch für Schäden, die durch die Nicht-
beachtung einer nicht ausreichenden Durchfahrtshöhe oder – breite entstehen, 
haftet der Mieter. Erfolgt eine Regulierung durch einen ausländischen Versicherer 
nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter auch bei unverschuldeten Unfällen.

     12. Ausschlussfrist, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der 
Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rückgabe des 
Fahrzeugs an den Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist 
können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn 
kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche 
Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und 
nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in 6 Monate, 
außer bei Vorsatz, nach der vertraglich vorgesehenen Rückgabe. Hat der 
Mieter seine Ansprüche schriftlich geltend gemacht, so ist die Verjährung bis 
zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich 
zurückweist.

     13. Haustiere

Das Rauchen in dem angemieteten Fahrzeug ist untersagt. Haustiere dürfen nur 
nach Genehmigung durch den Vermieter mitgeführt werden. Der Vermieter kann 
das Mitführen von Haustieren untersagen, wenn eine Belastung für den Nachmieter, 
etwa durch Geruch oder Haare, zu befürchten steht.

 
     14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters. 

     15. Salvatorische Klausel

Sollte einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam oder undurchführbar sein 
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird 
dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der 
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und 
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung 
möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen 
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt habe. Die vorstehenden 
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB oder der 
Kaufvertrag als lückenhaft erweisen.
 
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